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Hallenordnung

Vertragsschluss und Anerkennung der Hallenordnung

Mit dem Betreten der Kletter- oder Boulderhalle und/oder der Entrichtung des Eintrittsentgelts kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Besucher und dem Hallenbetreiber zustande. Voraussetzung für die Nutzung ist die vollständige und verbindliche Anerkennung der Hallenordnung durch Unterschrift. Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

REGELN FÜR DIE KLETTERHALLE

Zum Klettern darf nur Material (Seile, Gurte, Karabiner, usw.) verwendet werden, das der gültigen CE-Norm entspricht und nicht beschädigt ist
Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
Die Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen werden.
Das Einbinden mittels Achterknoten erfolgt direkt in den Klettergurt.
Einbinden in den Klettergurt durch einen Karabiner ist nicht empfohlen und für den Kunden untersagt
Die Sicherung erfolgt nach Empfehlung des DAV´s durch "Halbautomatische Sicherungsgeräte wie Smart, Grigri oder eine andere zugelassene Sicherungsmethode. Die Nutzung von anderen Sicherungsgeräten wird ausdrücklich nicht empfohlen.
Der Seilpartner sichert von einer wandnahen Position aus.
Es ist darauf zu achten, daß sich die Sicherungsseile nicht überkreuzen.
Seilfreies Klettern ist grundsätzlich nur in einem der Boulderräume gestattet.
Barfuss klettern ist in der gesamten Kletterhalle untersagt. Es darf nur mit Kletterschuhen geklettert werden.
Nach dem Genuß von Alkohol, Rauschmitteln oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist das Klettern in der Halle verboten.
Die Klettergriffe dürfen nicht verändert werden. Lose Griffe oder Tritte sind der Hallenaufsicht unverzüglich zu melden.

 
 

REGELN FÜR DIE BOULDERHALLE

 

Die Matte darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Bouldern ist nur mit Kletterschuhen erlaubt-nicht barfuß klettern.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen bouldern.
Gruppen und Geburtstage dürfen nur zusammen mit Ihren Betreuern in die Boulderhalle.
Toben, Fangen, Catchen usw. ist nicht erlaubt.
Die Boulderhalle ist kein Spielplatz.
Bitte nicht von den Blöcken springen-besser abklettern.
Die Vertiefung im mittleren Block ist keine Rutschbahn.
Nicht an den Deckenträgern hangeln.
Keine Rucksäcke und sonstige Ausrüstungsgegenstände auf den Matten lagern.
Keine Getränke oder Speisen mit auf die Matte nehmen.
Die Absprungbereiche immer freihalten.
Nicht mit Klettergurt bouldern.
Die Boulder dürfen ohne Erlaubnis nicht umgeschraubt werden.
Das Rauchen auf den Matten im Aussenbereich ist verboten.

 
 

KINDER UND JUGENDLICHE

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor der ersten Nutzung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten Aufsichtsperson benutzen.
Nach Vorlage der Einverständniserklärung dürfen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die Kletterhalle auch ohne Begleitung benutzen.
Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Personen.

 
 

ALLGEMEINE REGELN

 

Jeder, der die Kletterhalle besucht, verpflichtet sich die aktuelle Hallenordnung einzuhalten.
Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim diensthabenden Personal anmelden.
Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Hallenordnung dient vorrangig der Sicherheit der Besucher.
Wer Sach- oder Personenschäden verursacht hat dafür Verantwortung zu tragen.
Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Im Innern der Kletterhalle herrscht absolutes Rauchverbot.
Rücksichtnahme auf andere Benutzer der Kletterwände ist eine besondere Pflicht. Alles was andere Kletterer gefährden könnte ist zu unterlassen.

 
 

HAFTUNG

 

Die Nutzung der Kletter- und Boulderbereiche erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Die Betreiber übernehmen keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste, insbesondere an Garderobe, persönlichen Gegenständen oder in Schließfächern deponierten Wertsachen.

Die Besucher sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über den ordnungsgemäßen Zustand ihres Klettermaterials zu vergewissern. Eine regelmäßige Überprüfung durch das Hallenpersonal erfolgt nicht.

 

 

VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT

Die Betreiber kommen ihrer Verkehrssicherungspflicht durch regelmäßige Wartung, Inspektion und Kontrolle der Kletteranlagen sowie durch geschultes Personal nach. Eine darüber hinausgehende Überwachungspflicht, insbesondere bezüglich der individuellen Sicherungstechniken oder Ausrüstungen der Besucher, besteht nicht.

HAUSRECHT

 

Das Hallenpersonal übt das Hausrecht aus. Personen, die gegen die Hallenordnung verstoßen, die Sicherheit anderer Besucher gefährden oder sich unangemessen verhalten, können – auch ohne Erstattung des Eintrittsgeldes – zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung ausgeschlossen werden. Das Personal ist befugt, Weisungen zu erteilen, die zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich sind.

DATENSCHUTZ

Im Rahmen der Nutzung können personenbezogene Daten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Notfallkontakte) verarbeitet werden. Die Erhebung erfolgt ausschließlich zweckgebunden zur Durchführung des Nutzungsverhältnisses und ggf. zur Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte der vor Ort aushängenden oder online abrufbaren Datenschutzerklärung.


 

STREITBEILEGUNG

Die Betreiber sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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