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Hallenordnung

Die nachfolgenden verbindlichen Regeln müssen von jeder Person vor Benutzung der Kletterhalle gelesen werden und mit einer Unterschrift verbindlich anerkannt werden.

REGELN FÜR DIE KLETTERHALLE:

Zum Klettern darf nur Material (Seile, Gurte, Karabiner, usw.) verwendet werden, das der gültigen CE-Norm entspricht und nicht beschädigt ist
Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden.
Die Top-Rope-Seile dürfen nicht abgezogen werden.
Das Einbinden mittels Achterknoten erfolgt direkt in den Klettergurt.
Einbinden in den Klettergurt durch einen Karabiner ist nicht erlaubt.
Die Sicherung erfolgt über Achter, HMS, Tube, Grigri oder ein andere zugelassene Sicherungsmethode.
Der Seilpartner sichert von einer wandnahen Position aus.
Es ist darauf zu achten, daß sich die Sicherungsseile nicht überkreuzen.
Seilfreies Klettern ist grundsätzlich nur in einem der Boulderräume gestattet.
Barfuss klettern ist in der gesamten Kletterhalle untersagt. Es darf nur mit Kletterschuhen geklettert werden.
Nach dem Genuß von Alkohol, Rauschmitteln oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Medikamenten ist das Klettern in der Halle verboten.
Die Klettergriffe dürfen nicht verändert werden. Lose Griffe oder Tritte sind der Hallenaufsicht unverzüglich zu melden.

 
 

REGELN FÜR DIE BOULDERHALLE:

 

Die Matte darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Bouldern ist nur mit Kletterschuhen erlaubt-nicht barfuß klettern.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen bouldern.
Gruppen und Geburtstage dürfen nur zusammen mit Ihren Betreuern in die Boulderhalle.
Toben, Fangen, Catchen usw. ist nicht erlaubt.
Die Boulderhalle ist kein Spielplatz.
Bitte nicht von den Blöcken springen-besser abklettern.
Die Vertiefung im mittleren Block ist keine Rutschbahn.
Nicht an den Deckenträgern hangeln.
Keine Rucksäcke und sonstige Ausrüstungsgegenstände auf den Matten lagern.
Keine Getränke oder Speisen mit auf die Matte nehmen.
Die Absprungbereiche immer freihalten.
Nicht mit Klettergurt bouldern.
Die Boulder dürfen ohne Erlaubnis nicht umgeschraubt werden.
Das Rauchen auf den Matten im Aussenbereich ist verboten.

 
 

KINDER UND JUGENDLICHE

 

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen vor der ersten Nutzung eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Kinder unter 14 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich beauftragten Aufsichtsperson benutzen.
Nach Vorlage der Einverständniserklärung dürfen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr die Kletterhalle auch ohne Begleitung benutzen.
Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Personen.

 
 

ALLGEMEINE REGELN

 

Jeder, der die Kletterhalle besucht, verpflichtet sich die aktuelle Hallenordnung einzuhalten.
Jeder Besucher der Kletterhalle muss sich beim diensthabenden Personal anmelden.
Den Anweisungen des Hallenpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Hallenordnung dient vorrangig der Sicherheit der Besucher.
Wer Sach- oder Personenschäden verursacht hat dafür Verantwortung zu tragen.
Diebstahl wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Im Innern der Kletterhalle herrscht absolutes Rauchverbot.
Rücksichtnahme auf andere Benutzer der Kletterwände ist eine besondere Pflicht. Alles was andere Kletterer gefährden könnte ist zu unterlassen.

 
 

HAFTUNG

 

Von den gesetzlichen Haftungsbestimmungen abgesehen, unternimmt der/ die Benutzer der Wand sein Training auf eigene Gefahr und Haftung. Dies gilt insbesondere für Schadensansprüche aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Bei Verstößen gegen die o.g. und allgemein gültigen Kletterregeln, haften die Betreiber der Kletterhalle für keinerlei Schaden. Für Garderobe und Schließfächer, sowie sonstiges Eigentum der Besucher, wird keine Haftung übernommen.

 
 

HAUSRECHT

 

Bei Verstößen gegen die Hallenordnung kann Hausverbot auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ausgesprochen werden.

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